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VL - Verkehrsgruppen Einteilung
Technik, Verkehr u. Schiffstypen

 

Die Schiffe werden auf dem Nord-Ostsee-Kanal in sechs Verkehrsgruppen eingeteilt, wobei die kleinsten zur Verkehrsgruppe 1 und die größten zur Verkehrsgruppe 6 gehören.
Diese Einteilung basiert auf Länge, Breite, Tiefgang und der Gefährlichkeit der Ladung des Schiffes.
Alle Schiffe, bei denen die zugelassenen Abmessungen überschritten werden, müssen im Einzelfall geprüft und genehmigt werden.

Verkehrsgruppen auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Verkehrsgruppen sind die für die Verkehrslenkung eingeteilten Fahrzeug- gruppen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Begriffsbestimmungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 18 a) SeeSchStrO):

Besonders gefährliche Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände:

Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 16 SeeSchStrO befördern; ausgenommen:

  • Tankschiffe mit Gütern im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c SeeSchStrO mit einem Flammpunkt von 55° C und mehr,
  • Tankschiffe, die andere nicht in § 30 Abs. 1 Nr.1 Buchstabe b SeeSchStrO aufgeführte Chemikalien mit einem Flammpunkt von weniger als 55° C befördern,
  • leere Tankschiffe nach dem Löschen der unter den vorstehenden Tirets genannten Güter mit einem Flammpunkt von weniger als 55° C, soweit sie nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind.

Länge:
Bei Fahrzeugen und Schubverbänden die Länge über alles.
Bei Schleppverbänden die Länge des gesamten Anhanges einschließlich starr gekoppelter Schlepper.
Falls der Anhang kleiner als der Zugschlepper ist, gilt die Länge des Schleppers.


Breite:
Die größte Breite des Fahrzeuges, des Schub- und Schleppverbandes einschließlich der festen Überstände.

Tiefgang:
Der größte Tiefgang des Fahrzeuges, des Schub- und Schleppverbandes.

(Ich bin bei der Zuteilung der Bilder nicht sicher :-(  bitte verbessern wenn falsch)

Verkehrsgruppe 1:

Fahrzeuge und Schubverbände, die keine besonders gefährlichen Fahrzeuge und Schubverbände sind, bis zu
  - 45,00 m / 55,00 m Länge
  - 9,50 m / 8,50 m Breite
  - 3,10 m / 3,10 m Tiefgang.

Schleppverbände, die keine besonders gefährlichen Schleppverbände sind, bis zu
- 40,00 m Länge
- 10,00 m Breite
- 3,10 m Tiefgang.
TIME IS MONEY ? TIME IS MONEY ?

Verkehrsgruppe 2:

Fahrzeuge und Schubverbände, die nicht der Verkehrsgruppe 1 angehören und keine besonders gefährlichen Fahrzeuge und Schubverbände sind, bis zu
  - 65,00 m / 85,00 m Länge
  - 13,00 m / 11,00 m Breite
  - 3,70 m / 3,70 m Tiefgang

oder bei Binnenschiffen
  -105,00 m Länge
  -9,00 m Breite
  -3,10 m Tiefgang.

Schleppverbände, die nicht der Verkehrsgruppe 1 angehören und keine besonders gefährlichen Schleppverbände sind, bis zu
  - 60,00 m Länge
  -13,50 m Breite
  - 3,70 m Tiefgang.
KARIN W. ? KARIN W. ?

Verkehrsgruppe 3:

Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören und keine besonders gefährlichen Fahrzeuge und Schubverbände sind, bis zu
  - 120,00 m / 140,00 m Länge
  - 19,00 m / 17,00 m Breite
  - 6,10 m / 6,10 m Tiefgang.

Schleppverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören und keine besonders gefährlichen Schleppverbände sind, bis zu
  - 110,00 m Länge
  - 19,00 m Breite
  - 6,10 m Tiefgang.

Besonders gefährliche Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände mit den Abmessungen der Verkehrsgruppen 1 oder 2.
OOCL NEVSKIY 134,44 m OOCL NEVSKIY 134,44 m

Verkehrsgruppe 4:

Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören und keine besonders gefährlichen Fahrzeuge und Schubverbände sind, bis zu
  - 130,00 m / 160,00 m Länge
  - 23,00 m / 20,00 m Breite
  - 9,50 m / 9,50 m Tiefgang.

Schleppverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören und keine besonders gefährlichen Schleppverbände sind, bis zu
  - 130,00 m Länge
  - 23,00 m Breite
  - 6,10 m Tiefgang

Besonders gefährliche Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände mit den Abmessungen der Verkehrsgruppe 3.
MAERSK ROME 154,59 m MAERSK ROME 154,59 m

Verkehrsgruppe 5:


Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören, bis zu
  - 200,00 m / 210,00 m Länge
  - 28,00 m / 27,00 m Breite

  - bei einem Tiefgang nach der Tabelle gemäß Nr. 23.2.
Schleppverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören, bis zu
  - 160,00 m Länge
  - 27,00 m Breite
  - 9,50 m Tiefgang.

Besonders gefährliche Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände mit den Abmessungen der Verkehrsgruppen 4 und 5.
TIMCA 205 m TIMCA 205 m

Verkehrsgruppe 6:

Alle Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören.
Genehmigte außergewöhnliche Schleppverbände (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SeeSchStrO), die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören.
NORWEGIAN DREAM 230 m NORWEGIAN DREAM 230 m
Eine Begegnung von Schiffen, deren addierte Verkehrsgruppenzahl die Summe 6, im verbreiterten Kanalprofil die Summe 7 oder 8, sofern bei Begegnungen zwischen Fahrzeugen der Verkehrsgruppen
- 4 und 4 der Tiefgang von 7,50 m und die Summe der addierten Tiefgänge von 14,00 m,
- 6 und 2 der Tiefgang von 7,50 m und die Summe der addierten Tiefgänge von 10,70 m,
- 5 und 3 der Tiefgang von 7,00 m
überschreiten, dürfen nur in den Weichen stattfinden.
Für die Überholungen gilt entsprechend die Summe 5, mit der Ausnahme, dass auf den ausgebauten Strecken Fahrzeuge der Verkehrsgruppe 5 Fahrzeuge der Verkehrsgruppe 1 überholen dürfen.
Dreierpack Dreierpack

(JFlex Images v1.0 ©Ute Jacobi)
 
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