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Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals
Nord-Ostsee-Kanal Artikel


© Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Aufgrund der dynamischen Zunahme des Schiffsverkehrs und der Veränderung der Flottenstruktur entwickeln sich die engen Kurven und die geringe Querschnittsbreite zwischen Königsförde und Kiel-Holtenau (Kkm 80-96) in zunehmenden Maße zum Engpass für die größer werdenden Schiffe auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Dies hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zum Anlass genommen, die Anpassungspotentiale des nicht ausgebauten Teils der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals untersuchen zu lassen.

Die positiven Ergebnisse der Voruntersuchung führten zur Auswahl der Zielvariante sowie im Herbst 2005 zur Beauftragung der detaillierten Planung der Anpassung der NOK-Oststrecke durch das BMVBS. Die Zielvariante erzielt den größtmöglichen Nutzen für die Schifffahrt bei gleichzeitiger Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft. Nachdem die Maßnahme im Frühjahr 2006 vom BMVBS fachtechnisch genehmigt wurde, wird die Einstellung in den Bundeshaushalt noch in 2006 erwartet. Das WSA Kiel-Holtenau bereitet als Träger des Vorhabens (TdV) das Planfeststellungsverfahren vor.

Hierzu sind umfangreiche Untersuchungen in Bezug auf die Eingriffe in den Naturhaushalt und die Belastung der Umwelt notwendig (Umweltverträglichkeitsuntersuchung - UVU). Auf dieser Grundlage wird ein sogenannter Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt, in dem die Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz der nicht zu vermeidenden Umweltauswirkungen dargestellt werden. Weiterhin gehört zum Planfeststellungsverfahren ein Verbringungs- und Verwertungskonzept für die anfallenden Bodenmassen und ein Liegenschaftsnachweis.

Betroffene Anlieger, Behörden und Verbände haben die Möglichkeit, während des Planfeststellungsverafhrens ihre Bedenken und Interessen vorzubringen. Der TdV bemüht sich allerdings schon im Vorfeld um einvernehmliche Lösungen in Bezug auf Schadensvermeidung, -ersatz und die Wahrung der Interessen der Betroffenen.

Die Anpassung der NOK-Oststrecke wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt (Los 1-3) werden die Kurve Landwer und Wittenbek und der Übergang zur Weiche Schwartenbek erweitert. Die Anleger der Fähre Landwehr werden erneuert. Der zweite Abschnitt (Los 4-6) umfasst die Gerade Königsförde, die Kurve Groß-Nordsee und den Bereich der Levensauer Hochbrücken. Unter der alten Brücke von 1894 ist eine Sicherung der Fundamente und eine Verbreiterung des Kanals im Rechteckprofil vorgesehen.

Ausbau der Oststrecke Ausbau der Oststrecke

Durch die geplante Kanalerweiterung an den Kurveninnenseiten vergrößert sich die Sohlenbreite auf 70 m bei einer Wassertiefe von 11 m. Dieser größere Wasserquerschnitt lässt die Durchfahrt größerer bzw. tiefergehender Schiffe zu und verbessert die Begegnungsmöglichkeiten. Zur Zeit können Schiffe mit den maximalen Abmessungen 235 m/ 32,5 m/ 7,0 m (Länge/ Breite/ Tiefgang) den Kanal befahren. Zukünftig wird die maximale Schiffsgröße die Abmessungen 280 m/ 32,5 m und 9,5 m haben. Die Begegnungsziffer, die die Begegnungsmöglichkeiten von Schiffen auf dem Kanal einschränkt, kann von derzeit 6 auf 8 erhöht werden. Hierdurch verringern sich die Wartezeiten in den Weichen.

 

Artikel von wsa-kiel Pressemittteilungen:
Anpassung der NOK-Oststrecke

Siehe auch: Am Ufer werden Tiere gezählt

(JFlex Images v1.0 ©Ute Jacobi)
 
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