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Begriff Definition
HaithabuHaithabu (altnordisch Heiðabýr, aus heiðr = Heide, und býr = Hof; dänisch Hedeby, lateinisch Heidiba, heutiger deutscher Name Haddeby) war als erste echte mittelalterliche Stadt in Nordeuropa ein Handelsort und Hauptumschlagsplatz für den Handel zwischen Skandinavien, dem Nordseeraum und dem Baltikum. Haithabu lag auf der Kimbrischen Halbinsel an der Schlei in der Schleswigschen Enge (Isthmus) zwischen Nordsee und Ostsee in der Nähe des historischen Ochsenwegs (oder Heerweg). Der Ort gehörte zur Arensharde. Heute gehört das Gelände zur Gemeinde Busdorf nahe Schleswig im Kreis Schleswig-Flensburg in Deutschland. Der seit Jahrhunderten verlassene Ort ist zusammen mit dem den Ort umgebenen Danewerk und dem Ringwall der slawischen Wagrier in Oldenburg in Holstein eines der bedeutendsten archäologischen Bodendenkmäler in Schleswig-Holstein.

Artikel Haithabu. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Oktober 2007, 15:12 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Haithabu&oldid=37607753 (Abgerufen: 7. Dezember 2007, 06:35 UTC)
Der Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 
HandelsflaggeAls Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Ein veralteter Begriff für die Handelsflagge ist Kauffahrteiflagge.
Oftmals der Staatsflagge ähnlich, sich jedoch meist von der Kriegsflagge unterscheidend.
Die Handelsflagge muß von jedem im Schiffsregister eingetragenen Schiff geführt werden, wenn die Bekanntgabe der Nationalität notwendig ist (besonders beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen).
Das Recht zum Führen einer Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist. Die Handelsflagge können nur Schiffe führen, die keine Kriegsschiffe oder Staatsschiffe sind.
 
Havarie

DelleEine Havarie (von arabisch awr „Fehler, Schaden“) ist ein Schadensfall üblicherweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug, bei dem das Fahrzeug und zumeist auch die beförderte Ware in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Im Extremfall gehen Fahrzeug und Ware unter. Sowohl das zu Schaden gekommene Fahrzeug als auch sein Eigentümer bzw. seine Passagiere werden als Havarist(en) bezeichnet.

Artikel Havarie. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. November 2007, 16:39 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Havarie&oldid=39365439 (Abgerufen: 7. Dezember 2007, 06:37 UTC)
Der Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

 
Havariekommando

Gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer

havariekommando_klein.jpgDas Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer. Es hat am 1. Januar 2003 seinen Dienst aufgenommen und gewährleistet ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee. Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit.

http://www.havariekommando.de/index.html

 


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