Nord-Ostsee-Kanal Infos | Startseite
NOK



Begriff hinzufügen

Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | O | P | Q | S | T | U | V | W | Z


I
Es sind 2 Einträge im Glossar.
Seiten: 1
Begriff Definition
IMO - Nummer

IMO NummerDie Internationale Seeschifffahrts-Organisation (englisch: International Maritime Organization, IMO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen.

Die IMO-Nummer wird von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation vergeben und begleitet das Schiff von der Kiellegung bis zur Abwrackung/Untergang, unabhängig von Eigner- oder Flaggenwechsel, vergleichbar der Fahrgestellnummer eines Kraftfahrzeugs. Sie besteht aus "IMO" und einer siebenstelligen numerischen Folge, z. B. „IMO2245438“. Kriegsschiffe, Fischereifahrzeuge und diverse andere Spezialschiffe, z.B. Feuerschiffe, sind von der Pflicht zur Führung einer IMO-Nummer ausgenommen.

 
ISPS Sicherheitscodes

Ab 1. Juli 2004 trat für Schiffe und Hafenanlagen ein umfangreicher internationaler Sicherheitskodex in Kraft, der von der UN-Schifffahrtsorganisation IMO nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Initiative der USA weltweit verbindlich eingeführt wurde.
In Deutschland hat hierzu das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die administrativen Aufgaben für die mehr als 450 seegehenden Schiffe unter deutscher Flagge übernommen, die termingerecht mit einem international gültiges Sicherheitszeugnis ausgestattet werden müssen.
Nach dem 1. Juli 2004 kann Schiffen ohne entsprechende Dokumente das Anlaufen ausländischer Häfen verboten werden.
Ziel des ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) ist es, potenzielle terroristische Übergriffe auf Schiffe und Hafeneinrichtungen möglichst zu verhindern.
Analysen hatten gezeigt, dass der Seeverkehr im Gegensatz zum Luftverkehr weniger geschützt ist, obwohl aufgrund der Internationalität und wirtschaftlichen Bedeutung des Seeverkehrs für den weltweiten Handel eine besondere Gefahrenlage bestehe, erläuterte Christoph Brockmann, verantwortlicher Abteilungsleiter im BSH für die Umsetzung des ISPS-Code auf Schiffen.
Für die Sicherheit in den Häfen sind die Bundesländer zuständig. Dort wird ebenfalls mit Hochdruck an der Umsetzung der IMO-Vorgaben gearbeitet.
Auf jedem international verkehrenden Schiff ab 500 BRZ (Bruttoraumzahl) müssen künftig Sicherheitsoffiziere an Bord sein. Außerdem sind Sicherheitsexperten für jede Reederei und jeden Hafenbetrieb zu benennen, die Schwachstellen aufspüren und Sicherheitskonzepte erstellen sollen. Zudem muss jedes Schiff auf der Grundlage einer Risikobewertung einen Gefahrenabwehrplan einführen.

von: Deutsches Maritimes Kompetenz Netz

 


Alle | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | O | P | Q | S | T | U | V | W | Z


Glossary V2.0