Verkehrsgruppen 5 und 6
Verkehrsgruppe 5:
Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören, bis zu
- 200,00 m - 210,00 m Länge
- 27,00 m - 28,00 m Breite
- - bei einem Tiefgang nach der Tabelle gemäß Nr. 23.2.
Schleppverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören, bis zu
- 160,00 m Länge
- 27,00 m Breite
- 9,50 m Tiefgang.
Besonders gefährliche Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände mit den Abmessungen der Verkehrsgruppen 4 und 5.
| Verkehrsgruppe 5 | ![]() |
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| Zylinder über Ball (beide schwarz) | Containerschiff ALANA - VK 5 |
Verkehrsgruppe 6:
Alle Fahrzeuge und Schubverbände, die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören.
Genehmigte außergewöhnliche Schleppverbände (§ 2 Abs. 1 Nr.. 9 SeeSchStrO), die keiner der vorstehenden Verkehrsgruppen angehören.
Eine Begegnung von Schiffen, deren addierte Verkehrsgruppenzahl die
Summe 6, im verbreiterten Kanalprofil die Summe 7 oder 8, sofern bei
Begegnungen zwischen Fahrzeugen der Verkehrsgruppen
- 4 und 4 der Tiefgang von 7,50 m und die Summe der addierten Tiefgänge von 14,00 m,
- 6 und 2 der Tiefgang von 7,50 m und die Summe der addierten Tiefgänge von 10,70 m,
- 5 und 3 der Tiefgang von 7,00 m
überschreiten, dürfen nur in den Weichen stattfinden.
Für
die überholungen gilt entsprechend die Summe 5, mit der Ausnahme, dass
auf den ausgebauten Strecken Fahrzeuge der Verkehrsgruppe 5 Fahrzeuge
der Verkehrsgruppe 1 überholen dürfen.
| Verkehrsgruppe 6 | ![]() |
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| Ball über Zylinder (beide schwarz) | RORO-Schiff TRICA - VK 6 |






